Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge,
aufgrund derer die Firma EDV-Solutions Lieferungen und Dienstleistungen gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) erbringt.
Diese AGB finden auch auf zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern Anwendung, selbst wenn im Zeitpunkt eines zukünftigen Vertragsabschlusses nicht gesondert darauf Bezug genommen wird. AGB des Kunden gelten nur, wenn sich EDV-SOLUTIONS diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat.
EDV-SOLUTIONS ist berechtigt, die AGB jederzeit - mit Wirksamkeit auch für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern. EDV-SOLUTIONS wird den Kunden zumindest 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der entsprechenden Änderung von dieser in Kenntnis setzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Änderung der AGB schriftlich zu widersprechen, widrigenfalls der Kunde der Änderung der Vertragsgrundlagen zustimmt. Nicht zeichnungsberechtigte Personen von EDV SOLUTIONS haben keine Vollmacht, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen, oder sonst auf irgendeine Weise für EDV-SOLUTIONS rechtsgeschäftlich verbindliche Erklärungen abzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Anschein einer derartigen Berechtigung zu vermeiden.
Der Kunde bestätigt, dass er Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und daher die Bestimmungen des KSchG über Verbraucher nicht zur Anwendung gelangen. Für den Fall, dass ein Kunde Leistungen und Services von EDV-SOLUTIONS als Verbraucher in Anspruch nimmt, erklärt er mit seiner Unterschrift ausdrücklich den Verzicht auf die geltenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes hinsichtlich Vertragsrücktritt und Stornierung.
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern kommt zustande, wenn EDV-Solutions nach Zugang einer Bestellung des Kunden eine schriftliche Auftrags-bestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesendet hat oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internetzugangs, Errichtung eines Webspace, Bekanntgabe von Login Daten) begonnen hat. Näheres zum Bestellverfahren regelt § 4 der AGB.
Für die Erbringung der Services gelten die in den Kundenverträgen und Aufträgen enthaltenen
Leistungsbeschreibungen, sonstige Anlagen (z.B. Preisspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, besondere Geschäftsbedingungen) und diese AGB.
Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des zwischen dem Kunden und uns abgeschlossenen Vertrages in der folgenden Reihenfolge:
a. Individualvereinbarungen
b. Auftrag, sowie Vertrag einschließlich besondere Geschäftsbedingungen
c. Anlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung
d. Allgemeine Geschäftsbedingungen von EDV-SOLUTIONS.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen und/oder die Lieferung der Hardware und/oder Software. Durch die vertragliche Leistungsbeschreibung wird jeweils die allgemeine Art der Leistung (z.B. Domainname Services, Mail Services), sowie der diesbezügliche Umfang an Einzelleistung (nachfolgend „Services“) vereinbart. ist EDV-SOLUTIONS bemüht, nachträgliche - vom Kunden gewünschte - Änderungen des Leistungsgegenstandes zu berücksichtigen. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass später berücksichtigte Änderungswünsche und/oder Ergänzungen zu einer Änderung und/oder Anpassung der Termin- und Preisvereinbarungen führen können.
Soweit dies aufgrund zwingender Umstände erforderlich ist, die nicht dem Einfluss von EDV-SOLUTIONS unterliegen (insbesondere technische Fortentwicklung, Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen, oder die Nicht-Verfügbarkeit von Zulieferteilen für die Infrastruktur oder ihrer Komponenten) hat EDV-SOLUTIONS das Recht, vertragsgegenständliche Services oder einzelne technische Bestandteile des Service übergangsweise oder dauerhaft zu ändern, soweit dadurch die Interessen des Kunden an den vereinbarten Services nicht oder nur vorüber-gehend und unerheblich behindert werden. Der Kunde ist verpflichtet an derartigen Änderungen mitzuwirken.
Andere Änderung der Leistungsbeschreibung bedürfen der Zustimmung des Kunden, wobei für die Erteilung der Zustimmung des § 1.2 mit der Maßgabe gilt, dass der Kunde einer neuen Leistungsbeschreibung zugestimmt hat, wenn er nicht binnen eines Monats nach Mitteilung an den Kunden den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin aufkündigt. Kündigt der Kunde nicht, so gilt die neue Leistungsbeschreibung ab dem Zeitpunkt der Mitteilung bzw. ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der abgeänderten Services.
Bestellungen sind in schriftlicher Form an EDV-SOLUTIONS zu richten. Nach Eingang der Bestellung bei EDV-Solutions ist der Kunde an eine von ihm erteilte Bestellung für zwei Wochen gebunden. Eine Stornierung der Bestellung ist daher nur mit Zustimmung von EDV-SOLUTIONS möglich.
EDV-SOLUTIONS behält sich jedoch das Recht Einverständnis mit einer Stornierung der Bestellung vom Kunden neben den Aufwendungen und Kosten für die schon erbrachten Bemühungen und/oder Leistungen Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen.
EDV-SOLUTIONS wird den Erhalt von Bestellungen unverzüglich entweder per Fax oder auf elektronischem bestätigen, wobei Erklärungen, die von EDV-SOLUTIONS auf elektronischem Weg ausgefertigt werden, keiner Unterschrift bedürfen. Eine Bestellung, deren Empfang nicht bestätigt wurde, gilt als nicht eingegangen. Eine Annahme der Bestellung des Kunden durch EDV-SOLUTIONS erfolgt durch Übersendung der gegengezeichneten durch sonstige schriftliche Bestätigung. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt jedoch keine Annahme der Bestellung dar. Es besteht kein Anspruch, dass die Annahme einer Bestellung durch EDV-SOLUTIONS erfolgt.
EDV-SOLUTIONS wird den Kunden über die Annahme bzw. die Ablehnung einer Bestellung unverzüglich in geeigneter (schriftlich oder auf elektronischem Weg) informieren. Bei Unstimmigkeiten über die Existenz oder den Inhalt eines Auftrages sind die bei EDV-SOLUTIONS befindlichen und schriftlichen Unterlagen maßgeblich. EDV-SOLUTIONS ist weiters berechtigt, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung in von EDV-SOLUTIONS festzulegender Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung, beides in angemessener Höhe der zu erwartenden Entgeltverpflichtung des Kunden, abhängig zu machen.
EDV-SOLUTIONS ist bemüht, die zwischen EDV-SOLUTIONS und dem Kunden verbindlich festgesetzte Termine (zugesagte Liefertermine) einzuhalten. Alle übrigen Termine, die nicht schriftlich verbindlich von EDV-SOLUTIONS zugesagt wurden, stellen ebenso wie Terminschätzungen oder Schätzungen von Lieferzeiten unverbindliche circa Zeitangaben dar.
Zugesagte Liefertermine (sowie angegebene Liefertermine oder Leistungszeiten) verlängern sich stets um den Zeitraum, in dem EDV-SOLUTIONS durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, an der termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert wurde (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen bzw. behördliche Anordnungen, Transportsperren, sowie alle sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von EDV-SOLUTIONS liegen).
Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer auf Mitwirkungshandlungen und Informationen des Kunden, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind, wartet. EDV-SOLUTIONS verpflichtet sich, den Kunden über absehbare Verzögerungen - außer bei Gefahr im Verzug - stets in angemessener Weise zu informieren.
Gerät EDV-SOLUTIONS mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so obliegt es dem Kunden, EDV-SOLUTIONS schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom jeweils betroffenen Kundenvertrag zurückzutreten, oder eine der Beeinträchtigung entsprechenden Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Bei Dauerschuldverhältnissen treten an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Recht zur angemessenen Herabsetzung der Vergütung für die Dauer der Beeinträchtigung. Bei der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche wird ausdrücklich auf die Haftungsausschlüsse gemäß § 9 hingewiesen.
Der Kunde ist für den Fall des Verzugs von EDV-SOLUTIONS nur dann berechtigt, vom Vertrag abzugehen, wenn:
a. der Verzug auf alleinigem Verschulden von EDV-SOLUTIONS bzw seiner Gehilfen und Subunternehmer beruht und von EDV-SOLUTIONS (bzw. seinen Gehilfen und Subunternehmen) zu vertreten ist.
b. der Verzug nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde (insbesondere durch Verletzung seiner Pflichten nach § 7.3 und § 10) zu vertreten hat.
c. Der Kunde EDV-SOLUTIONS ordnungsgemäß nach den Vorschriften in § 5.2 zur nochmaligen Leistungserbringung aufgefordert hat.
d. EDV-SOLUTIONS nicht binnen dreißig Werktagen nach der Aufforderung durch den Kunden seiner Leistungspflicht in wesentlichen Teilen nachgekommen ist.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verzug von EDV-SOLUTIONS bei bloßen Teilterminen den Kunden nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Handelt es sich hierbei um unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 ABGB, so ist ein Rücktritt dennoch zulässig. Auf die Beschränkung des Rücktrittsrechts nach § 12 wird hingewiesen.
Qualitätsmerkmale des entsprechenden Service oder Produktes werden ausschließlich im jeweiligen Kundenvertrag und den Anlagen verbindlich festgelegt. Angaben und/oder Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen durch EDV-SOLUTIONS in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen etc. stellen keine Eigenschaftszusicherung im Rechtssinn dar.
Werden von EDV-SOLUTIONS Dienstleistungen geschuldet, so ist der Auftragnehmer nicht zur Herstellung eines bestimmten Leistungserfolges verpflichtet. Demgemäß ist auch jegliche Erfolgshaftung von EDV-SOLUTIONS bzw. jede Gewähr für die Herstellung eines bestimmten Erfolges ausgeschlossen. EDV-SOLUTIONS leistet in keinem Fall Gewähr für Mängel, die auf das Verhalten Dritter, insbesondere vom Kunden beschäftigten dritten Unternehmen bzw. Dienstnehmern des Kunden zurückzuführen sind.
EDV-SOLUTIONS weist auch darauf hin, dass sie die angebotenen Internetservices unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit betreibt, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Internetservices grundsätzlich von 0:00 bis 24:00 Uhr für den Kunden verfügbar sind, soweit die Auslastung, Verkehrslage bzw. der Betriebszustand der für den Zugang zu den Services bzw. der Abwicklung des Services in Anspruch genommenen nationalen und internationalen Fernmeldenetzen und -Einrichtungen es zulassen.
Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass EDV-SOLUTIONS nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten.
Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von einem Monat nicht ab, so übernimmt EDV-SOLUTIONS keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von EDV-SOLUTIONS entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
In diesem Zusammenhang wird auf § 6.3 und 4 dieser AGB hingewiesen; § 5.2 gilt sinngemäß. Wandlung und Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, und setzt eine unverzügliche Rüge - vorbehaltlich § 377 Abs 2 HGB - voraus.
Der Kunde hat aufgetretene Mängel EDV-SOLUTIONS unverzüglich schriftlich und detailliert anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen gilt und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Mängel
a. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit EDV-SOLUTIONS vereinbart war und fachmännisch erfolgte, oder EDV-SOLUTIONS trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist, und der Kunde selbst oder durch fachmännisch Dritte eine zulässige Ersatzvornahme durchgeführt hat.
b. aufgrund ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von EDV-SOLUTIONS angegebene Leistung, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstanden sind;
c. auf vom Kunden bereitgestelltes Material zurückzuführen sind, soweit der Kunde nicht nachweist, dass es sich nicht dabei um Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemischer Einflüsse zurückzuführen sind, handelt;
d. auf das Verhalten Dritter, insbesondere von Kunden beschäftigter dritter Unternehmen bzw. Dienstnehmer des Kunden zurückzuführen sind, oder
e. sich auf den Ersatz von Teilen bezieht, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen;
f. auf in § 6.2 angegebene Umstände zurückzuführen sind, für die EDV-SOLUTIONS keine Gewähr übernimmt.
Für die Services von EDV-SOLUTIONS werden einmalige und/oder laufende Entgelte ("Gebühren") berechnet, deren Höhe und Fälligkeit sich aus den Kundenverträgen und Aufträgen ergeben. Alle angegebenen Gebühren sind Nettopreise. Die in jeweils gesetzlicher Höhe hinzukommende Umsatzsteuer wird ebenso, wie sämtliche aufgrund eines Vertrags mit EDV-SOLUTIONS zu entrichtende Steuern und Abgaben, stets vom Kunden getragen. Die vereinbarte Vertragswährung Euro (€).
EDV-SOLUTIONS behält sich bei einer Änderung der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Material-, Personal-Kosten, Änderungen oder Neueinführungen von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben), eine Änderung (Senkung oder Erhöhung) des regelmäßigen Entgelts vor.
EDV-SOLUTIONS wird dem Kunden die Preisänderung in angemessener Weise rechtzeitig bekannt geben. Das Recht des Kunden zur vorzeitigen Vertragsauflösung, sowie allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben davon unberührt.
Sofern im Kundenvertrag oder in einem Auftrag nicht anders vereinbart, werden Services oder sonstige Leistungen gemäß dem folgenden Verfahren in Rechnung gestellt:
a.) Einmalige Gebühren werden von EDV-SOLUTIONS am Bereitstellungstermin in Rechnung gestellt.
b.) Regelmäßige fixe Entgelte werden grundsätzlich im Vorhinein in Rechnung gestellt.
c.) EDV-SOLUTIONS wird das Recht eingeräumt, nach dem jeweiligen Projektfortschritt monatliche Teilrechnungen zu legen. Die jeweiligen Beträge sind binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge sind jeweils mit Zugang der Rechnung ohne Abzug prompt fällig und innerhalb eines Zahlungszieles von 5 Tagen ab dem jeweiligen Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von EDV-SOLUTIONS zu bezeichnendes Bankkonto vorzunehmen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Valutastand auf diesem Konto maßgebend, wobei eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages herangezogen werden.
Bei Zahlungsverzug ist EDV-SOLUTIONS berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Monat für alle nach Ablauf des jeweiligen Zahlbarkeitsdatums ausstehenden Beträge zu verrechnen.
Dessen ungeachtet bleibt EDV-SOLUTIONS berechtigt, den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Verfolgung ihrer Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen vom Kunden zu verlangen. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt EDV-SOLUTIONS weiters, die Erbringung von Services von der vorherigen Zahlung sämtlicher fälliger und zahlbarer Gebühren einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten abhängig zu machen, und bei Nichtzahlung die Leistungserbringung nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen bzw. das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber EDV-SOLUTIONS und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, von EDV-SOLUTIONS nicht anerkannter Forderungen sind ausgeschlossen. Gegen EDV-SOLUTIONS gerichtete Ansprüche des Kunden können von diesem nur mit schriftlicher Zustimmung von EDV-SOLUTIONS an Dritte abgetreten werden.
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen (insbesondere nach § 1052 ABGB) zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzliche Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
Einwendungen gegen von EDV-SOLUTIONS in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Die Erhebung von Einwendungen hindert die Fälligkeit des Rechnungsbetrags nicht.
Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen bzw. Dienste und oder Services zu deaktivieren.
EDV-SOLUTIONS ist berechtigt, die Bereitstellung der Services ganz oder teilweise auszusetzen:
a. soweit dies gemäß einem gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Erfordernis (oder deren Vollstreckung) oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung verlangt wird:
b. wenn der Kunde wesentlichen Verpflichtungen aus dem Kundenvertrag (insbesondere den in § 7, 9 und 10 dieser AGB festgelegten Verpflichtungen) nicht nachkommt und den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, welche die Aufforderung zur Erfüllung enthält, wiederherstellt;
c. wenn der Kunde bei Zahlungsverzug nach §7.3 trotz erfolgter Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg unter Setzung einer dreitägigen Nachfrist und Androhung der Service-Aussetzung weiterhin mit der Zahlung fälliger Gebühren und sonstiger Entgelte in Verzug ist;
d. wenn die Qualität oder Verfügbarkeit der von EDV-SOLUTIONS gegenüber anderen Kunden bereitgestellten Dienstleitungen durch das Verhalten des Kunden, oder durch, oder über seine Geräte oder Anschlüsse beeinträchtigt wird oder dies droht;
e. wenn ein Kunde oder dessen Kunden eine Dienstleistung so verwendet/n, dass dies eine Verletzung der Richtlinien für die ordnungsgemäße Nutzung (Acceptable Use Policy, "Netiquette") oder sonst missbräuchliche (insbesondere sicherheits-, betriebsgefährdende oder in sonstiger Weise schädigende oder belästigende) Verwendung von Dienstleistungen darstellt oder der begründete Verdacht eines derartigen Missbrauchs besteht;
f. wenn, EDV-SOLUTIONS deren verbundene Unternehmen, Handelsvertreter oder Auftragnehmer durch das Verhalten des Kunden oder das Verhalten seiner eigenen Kunden, verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmer eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung oder die Geltendmachung von Ansprüchen oder Schadenersatz droht oder drohen könnte;
g. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
h. wenn Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten dies erfordern, wobei EDV-SOLUTIONS sämtliche Kunden vorher in Kenntnis setzen wird. Eine derartige Information unterbleibt, wenn sie nach den Umständen objektiv nicht möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde. Im Fall einer Aussetzung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung insbesondere der laufenden Gebühren verpflichtet, die während des Aussetzungszeitraumes anfallen. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann nicht, wenn und soweit der Kunde die Gründe für die Aussetzung nicht zu vertreten hat.
Die Aussetzung wird innerhalb eines Werktages beendet, nachdem der Grund für die Aussetzung weggefallen ist, und der Kunde die Kosten für die Aussetzung und ihre Aufhebung, allfällige Reparaturen sowie weitere Schadenersatzansprüche, sofern er sie zu vertreten hat, bezahlt hat. Weiters behält sich EDV-SOLUTIONS das Recht vor, Services im Fall einer Aussetzung durch Erklärung gegenüber dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.
Das Recht von EDV-SOLUTIONS zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
EDV-SOLUTIONS haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Neben Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur, sofern EDV-SOLUTIONS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Beweislast dafür trägt der Kunde. Der § 1298 ABGB findet keine Anwendung.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder bei Fehlen einer nach § 6.1 zugesicherten Eigenschaft haftet EDV-SOLUTIONS nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die wesentliche Vertragspflicht bzw. durch die zugesicherte Eigenschaft verhindert werden sollte. Die Ersatzpflicht von EDV-SOLUTIONS ist pro Schadensfall mit einer Schadenspauschale von höchstens 10 % der Auftragssumme begrenzt, und gilt für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist nicht zulässig.
Die Haftung von EDV-SOLUTIONS für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Weiters haftet EDV-SOLUTIONS nicht:
a. für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, sowie dieser AGB (insbesondere durch Nichtbeachtung der in § 10 festgelegten besonderen Verpflichtungen) verursacht hat;
b. für Schäden, die auf Handlungen Dritter, auf höhere Gewalt, oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossenen Geräte zurückzuführen sind
c. für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Insbesondere wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.
d. für alle Probleme, deren Ursachen bei einem Dritten liegen;
e. für vom Kunden erhaltene Emails, vom Kunden abgefragten Daten aus dem Internet oder für Leistungen dritter Dienstanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen Dienstanbietern über einen Link von der EDV-SOLUTIONS - Webseite oder über eine Information durch DS-DATASYS BUSINESS SOLUTIONS erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist, und EDV-SOLUTIONS insbesondere nicht für Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern oder ähnliches haftet, sowie dass dadurch entstandene Schäden und Aufwendungen zu Lasten des Kunden gehen.
f. für Fehleinschätzungen der Erfordernisse des Kunden in Bezug auf seine Räumlichkeiten, Infrastruktur, Computer- und Übertragungskapazitäten, sowie daraus folgende Aufwendungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
g. für Verzögerungen, Ausbleiben, Unterbrechen oder Verschlechterung der vereinbarten Services, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde oder dritte Personen, deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Services unsachgemäß nutzen oder behandeln, oder dass der Kunde im Zusammenhang mit den Services von EDV-SOLUTIONS eigene Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, das von EDV-SOLUTIONS nicht ausdrücklich zugelassen ist und die Störung hervorruft.
h. uneingeschränkten Datentransport. Eine entsprechende Verpflichtung zum Transport von Daten besteht insbesondere dann nicht, wenn sich EDV-SOLUTIONS andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. EDV-SOLUTIONS behält sich jedoch vor, den Transport von Daten und Diensten, die den österreichischen Gesetzen, oder internationalen Verpflichtungen, oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, EDV-SOLUTIONS von jeglicher Unterbrechung oder Störung unverzüglich, keinesfalls jedoch später als sieben (7) Tage nach Eintreten des Schadenfalls zu informieren, es sei denn, der Kunde weist nach, dass von dem Schadensfall nicht zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis zu erlangen war, widrigenfalls EDV-SOLUTIONS für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung übernimmt.
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten sowie deren Inhalt oder benutzte Bezeichnungen nicht gegen Strafrecht, öffentliches Recht, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstoßen, und weder die Persönlichkeitsrechte noch Schutz- oder sonstige private Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte) verletzten. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografie Gesetzes (BGBl 97/1950 in der geltenden Fassung), des Verbotsgesetzes (StGB 13/1945 in der geltenden Fassung)
und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber EDV-SOLUTIONS die Verantwortung für ihre Einhaltung zu übernehmen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass er im Hinblick auf von ihm zur Abfrage durch Dritte bereitgestellte Daten wie ein Medieninhaber im Sinne des § 1 des Mediengesetzes (BGBl 314/1981 in der geltenden Fassung) behandelt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, durch geeignete Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen, dass die Bestellung und/oder Nutzung von durch EDV-SOLUTIONS erbrachte Lieferungen und Leistungen durch unberechtigte Dritte unter-bleibt. Der Kunde wird weiters durch geeignete Maßnahmen Vorkehrungen treffen, dass seine Benutzerdaten (insbesondere Benutzerkennung und Passwort) Geheim gehalten werden und in keiner Weise Unbefugten zukommen kann und steht bei Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt für den unbefugten Gebrauch des Passwortes ein.
Insbesondere sind dadurch begründete Nutzungsentgelte nach Maßgabe des § 7.7 vom Kunden zu begleichen.
Bei Verwendung lizenzpflichtiger Software von EDV-SOLUTIONS oder Dritten verpflichtet sich der Kunde, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenz Bestimmungen einzusehen und diese genauestens einzuhalten. Soweit EDV-SOLUTIONS dem Kunden vertraglich schutzrechtsfähige Lieferungen oder Leistungen überlässt, stehen die Schutzrechte an diesen Lieferungen und Leistungen im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich EDV-SOLUTIONS zu. Dies gilt auch für weitere Zusätze, Verbesserungen oder Modifikationen dieser Lieferungen und Leistungen unabhängig davon, ob diese unter Mitwirkung des Kunden entstanden sind. Auch in Bezug auf Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert wird, verpflichtet sich der Kunde, die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software (auch deren kurzfristige Überlassung an Dritte) zu unterlassen. Eine Haftung von EDV-SOLUTIONS für Software die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert wird, ist jedenfalls ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich, die von EDV-SOLUTIONS erbrachten Lieferungen und Leistungen (insbesondere den Zugang zum Internet) nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Dies umfasst vor allem die Verpflichtung, Handlungen zu unterlassen, die zur Beeinträchtigung Dritter führen, oder für EDV-SOLUTIONS oder andere sicherheits- und betriebsgefährdend sind. Verboten sind weiters unerbetenes Werben und Spaming, jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen oder Obszönitäten, Belästigungen oder Schädigung anderer Internetteilnehmer, sowie eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten, sowie jede sonstige störende Einwirkung auf die von EDV-SOLUTIONS eingesetzten Leitungen und Systeme.
Der Kunde verpflichtet sich, EDV-SOLUTIONS deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Handelsvertreter und verbundene Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen Schad- und Klaglos zu halten, die aus einer Verletzung von Rechtsvorschriften, sowie sonstiger Verpflichtungen resultieren. Davon umfasst sind vor allem, jedoch nicht ausschließlich, Ansprüche und Schäden, die durch die in Verkehr gebrachten Daten entstehen, insbesondere Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung (§§ 111, 115 StGB), medienrechtliche Entschädigungsansprüche oder Medieninhaltsdelikte, Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, oder zivilrechtliche Ehrenbeleidigung und/oder zivil- und/oderstrafrechtliche Kreditschädigung (§§ 1330 ABGB und 152 StGB). Weiters wird der Kunde EDV-SOLUTIONS unverzüglich und vollständig von jeder gerichtlichen oder außergerichtlichen Inanspruchnahme bei sonstiger Schadenersatzpflicht informieren, die aus einer Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste resultiert. Wird EDV-SOLUTIONS von Dritten infolge eines Verhaltens (Tun oder Unterlassen) des Kunden, soweit er es zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, darauf zu reagieren, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde (außer im Fall groben Verschuldens von EDV-SOLUTIONS) den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
EDV-SOLUTIONS weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (insbesondere § 1 Daten-Schutzgesetz, BGBl I 165/1999 in der geltenden Fassung) elektronisch erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
EDV-SOLUTIONS beschränkt diese Vorgänge auf Vertragsdurchführung, auf Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern, sowie auf zur Aufdeckung und Unterbindung rechtswidriger Inanspruchnahme der Dienste unerlässliche Fälle. Bis zur Klärung offener Entgelt Fragen ist EDV-SOLUTIONS berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten im notwendigen Umfang zu speichern und im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik zu führen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von EDV-SOLUTIONS Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von EDV-SOLUTIONS oder Geschäftspartnern von EDV-SOLUTIONS in angemessenem Umfang per Email zu erhalten. Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden, dass Namen und erbrachte Leistungen auf eine Referenzliste gesetzt werden und diese anderen Kunden ausgehändigt werden.
EDV-SOLUTIONS betreibt seine angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit und wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Für den Fall, dass Dritte auf rechtswidrige Art und Weise bei EDV-SOLUTIONS gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen, bzw. diese weiterverwenden, haftet EDV-SOLUTIONS dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die Einschränkungen der Gewährleistung (§ 6) und der Haftung (§ 9) für Daten durch EDV-SOLUTIONS hingewiesen.
Soweit im Kundenvertrag nichts anderes bestimmt, sind zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Werden derartige Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängern sie sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem Zeitpunkt des Beendigungsdatums aufgekündigt werden.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, zwischen ihnen geschlossene Dauerverträge nach Maßgabe des jeweiligen Kundenvertrags oder der jeweiligen Aufträge ordentlich zu kündigen. Soweit in solchen Kundenverträgen / Aufträgen nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende/Vertragsende aufgekündigt werden. Zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge können von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
Ein wichtiger Grund, der EDV-SOLUTIONS zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich nach § 7.3 in qualifiziertem Zahlungsverzug befindet, oder seine Verpflichtungen gemäß § 10 nicht nachkommt, trotz Aufforderung von EDV-SOLUTIONS störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt, oder die "Netiquette" nicht einhält und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für EDV-SOLUTIONS dadurch unzumutbar ist.
Anstelle eines sofortigen Rücktritts vom Vertrag liegt es in diesen Fällen im freien Ermessen von EDV-SOLUTIONS, anstelle der Vertragsauflösung die Services (vorerst) gemäß § 8 auszusetzen. Der Entgeltsanspruch von DS-EDV-SOLUTIONS für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und die Geltendmachung daraus resultierender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt, sofern der Kunde diese zu vertreten hat. Jede Kündigung bzw. Auflösung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei Beendigung des Vertrages - aus welchem Grund auch immer - ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich die Nutzung von Lieferungen und Leistungen durch EDV-SOLUTIONS einzustellen, und EDV-SOLUTIONS sämtliche Unterlagen und Gegenstände, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung übergeben worden sind, in einwandfreiem Zustand auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben.
Kommt der Kunde seiner Rückstellungsverpflichtung nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Vertragsbeendigung nach, oder nimmt der Kunde Lieferungen und Leistungen von EDV-SOLUTIONS auch nach Vertragsende in Anspruch (z.B. zur Realisierung der technischen Beendigung des Vertrages), so schuldet er EDV-SOLUTIONS für diesen Zeitraum eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung, die nach dem beendeten Vertrag zu zahlen gewesen wäre, zuzüglich einer Pauschalaufwandsentschädigung in Höhe von 20 %.
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und EDV-SOLUTIONS gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wiener Neustadt vereinbart.
Änderungen, Ergänzungen, Stornierungen sowie der Rücktritt von zwischen EDV-SOLUTIONS und dem Kunden bestehenden Verträgen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dem Schrifterfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax und Übermittlung elektronischer Post (E-Mail) welche eine digitale Signatur im Sinn des Signaturgesetzes (BGBl I 190/1999 in der gültigen Fassung) enthält Rechnung getragen. Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht, und sind unwirksam.
EDV-SOLUTIONS ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen. EDV-SOLUTIONS haftet für Pflichtverletzungen von Subunternehmen gemäß §1313a ABGB. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Subunternehmer.
Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich anders vereinbart, erbringt EDV-SOLUTIONS ihre Services allein zum Zweck der Nutzung im Geschäftsbetrieb des Kunden. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch oder der entsprechenden Vereinbarung mit. EDV-SOLUTIONS Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, beim Weitervertrieb die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (vor allem auch hinsichtlich der Benutzung von vertraglich bereitgestellter Infrastruktur durch EDV-SOLUTIONS zur Erbringung von Leistungen an Endkunden) und den neuesten Stand der Technik zu beachten.
Der Kunde hat alles zu unterlassen, was geeignet sein kann, den guten Namen und den Ruf der Lieferungen und Leistungen von EDV-SOLUTIONS zu beeinträchtigen. Auf die Verpflichtung gemäß § 1.3 dieser AGB wird ausdrücklich verwiesen. Diese Geschäftsbedingungen sind auch für Vertragspartner von Wiederverkäufern verpflichtend. Wiederverkäufer stellen EDV-SOLUTIONS (insbesondere von Ansprüchen Dritter, die aus dem Verstoß der Endkunden gegen die betreffenden Bestimmungen resultieren) Schad- und klaglos.
Änderungen der Stammdaten (Firmenname, Adresse, Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Firmenbuchnummer bzw. sonstige Registernummern, Rechtsform und ähnliches) sind EDV-SOLUTIONS vom Kunden umgehend schriftlich bekannt zu geben. Folgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.
Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung. Insbesondere vermögen sie weder den Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begrenzen noch zu erweitern, oder der Interpretation zu dienen.
Unwirksame Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. EDV-SOLUTIONS und der Kunde kommen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, Informationen über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind und bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabs als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, geheim zu halten.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit der Vertragsbeziehungen hinaus. Einzel- vertraglich können weitere Vertraulichkeitspflichten vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich, sowohl während des Bestehens einer vertraglichen Beziehung zu EDV-SOLUTIONS als auch innerhalb eines Jahres nach Ende einer solchen weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von EDV-SOLUTIONS abzuwerben oder abzuwerben zu versuchen.